Zertifizierte außergerichtliche Schlichtungsstelle gemäß Art. 21 DSA

Wir lösen Konflikte. Fair, schnell und kostenlos.

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Ablauf der Streitbeilegung

Sie haben einen Konflikt mit einer Online-Plattform

Die Online-Plattform trifft eine (Moderations-)Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, entweder in Bezug auf Content oder ein Produkt, welches Sie selbst online gestellt haben, oder in Bezug auf Content oder Produkte von anderen Usern, gegen das Sie sich beschwert haben.

Sie reichen eine Beschwerde bei ADROIT ein.

Sie reichen daher Ihren Anspruch bei ADROIT ein, indem Sie unser Webformular ausfüllen. Unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenlos. Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn Sie Ihren Anspruch erfolgreich eingereicht haben und sobald wir ihn nach einer vorläufigen Prüfung an den Anbieter der Online-Plattform weiterleiten.

Online-Plattform nimmt Stellung

Nach der Einreichung Ihrer Beschwerde hat der Anbieter der Online-Plattform mindestens 5 Tage Zeit, eine Stellungsnahme abzugeben.

Juristische Bewertung

Unsere Fallentscheider analyiseren Ihre Beschwerde und fällen ein Schlichtungsergebnis.

Entscheidung!

ADROIT schickt Ihnen das Schlichtungsergebniss per Email zu, ebenso wie dem Anbieter der Online-Plattform.

ADROIT ist unter Art. 21 DSA dazu lizenziert, Streitschlichtung für den gesamten europäischen Binnenmarkt anzubieten.

Unsere Zertifizierung zur Bereitstellung von Streitbeilegungsdiensten ist nicht auf Malta oder einen anderen Mitgliedstaat beschränkt. ADROIT ist berechtigt, Streitigkeiten auf dem gesamten europäischen Markt zu schlichten, unabhängig vom Sitz des Anbieters der Online-Plattform oder dem Wohnsitz des Nutzers.

„Wir fühlen uns geehrt, der erste Anbieter in der EU zu sein, der für die außergerichtliche Streitbeilegung im Rahmen des DSA zugelassen ist. Dieser Meilenstein unterstreicht unser Engagement für die Förderung von Fairness, Transparenz und Effizienz im digitalen Raum. Unsere Streitschlichtungsdienste werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, Online-Plattformen dabei zu helfen, sich in der neuen Regulierungslandschaft zurechtzufinden und ein größeres Vertrauen bei ihren Nutzern zu schaffen.“

Jan Stockhausen, CEO

FAQ

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Bei welchen Fällen kann ich eine Beschwerde einreichen?

 

Sie können Beschwerden gegen Moderationsentscheidungen von Online-Plattformen einreichen. Dies schließt ein:

a. Entscheidungen, ob die Information entfernt oder der Zugang dazu gesperrt oder die Anzeige der Information beschränkt wird;
ii. Entscheidungen darüber, ob die Bereitstellung des Dienstes für die Empfänger ganz oder teilweise ausgesetzt oder beendet werden soll oder nicht;
iii. Entscheidungen darüber, ob das Konto des Empfängers gesperrt oder gekündigt werden soll;
iv. Entscheidungen darüber, ob die Möglichkeit, die von den Empfängern bereitgestellten Informationen zu monetarisieren, ausgesetzt, beendet oder anderweitig eingeschränkt wird.

Wenn Sie auf Inhalte stoßen, die illegal sind oder gegen die Community-Richtlinien verstoßen, können Sie eine Beschwerde bei ADROIT einreichen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Inhalt entfernt wird und Sie der Meinung sind, dass Ihr Inhalt nicht gegen die Richtlinien verstößt.

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Ist mein Antrag unzulässig, wenn ich nicht in der EU lebe?

Die Zertifizierung von ADROIT zur Erbringung von Streitbeilegungsdiensten ist nicht auf einen EU-Mitgliedstaat beschränkt. ADROIT ist berechtigt, Streitigkeiten auf dem gesamten europäischen Markt zu schlichten, unabhängig vom Sitz des Anbieters der Online-Plattform oder dem Wohnsitz des Nutzers.

Unabhängig von Ihrem Wohnsitzland können Sie bei ADROIT Beschwerde einlegen, unabhängig davon, wo Sie leben, ob innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union. Der Wohnsitz des Beschwerdeführers ist kein Zulässigkeitskriterium. Allerdings muss Ihre Beschwerde einen wesentlichen Bezug zur EU haben, was ein Zulässigkeitskriterium ist.

Was bedeutet das Kriterium der "wesentlichen Verbindung" in der Praxis?

  • Wenn Sie innerhalb der EU leben, besteht eine solche wesentliche Verbindung grundsätzlich.
  • Wenn Sie außerhalb der EU leben, müssen Sie eine wesentliche Verbindung zwischen Ihrer Forderung und der Europäischen Union zumindest darlegen. Dies ist der Fall, wenn Sie ein Anbieter von Inhalten sind, dessen Zuschauer oder Leser in der EU leben, oder wenn Sie Apps entwickeln, die auch auf dem europäischen Markt angeboten werden. Dies sind nur Beispiele; ADROIT wird von Fall zu Fall beurteilen, ob Ihr Anspruch eine wesentliche Verbindung zur EU hat.

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Wer zahlt für das Verfahren vor ADROIT?

Gemäß Art. 21 DSA hat der Anbieter der Online-Plattform die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten für die Streitbeilegung durch ADROIT werden dem Nutzer nicht in Rechnung gestellt.

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Wie lange dauert es, bis ADROIT meine Beschwerde bearbeitet?

ADROIT ist gesetzlich verpflichtet, hinsichtlich Ihrer Beschwerde innerhalb von 90 Tagen oder weniger zu einem Schlichtungsergebnis zu kommen. ADROIT ist in der Praxis jedoch meistens schneller. Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, erhalten Sie in der Regel drei Wochen nach Einreichung die endgültige Entscheidung. Dies hängt allerdings auch davon ab, wie schnell die Stellungnahme der Plattform bei ADROIT eingeht. Da die Verfahren nach Art. 21 Digital Services Act noch relativ neu sind, ist zumindest in diesem Jahr noch mit leichten Verzögerungen zu rechnen.

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Was sind die Fachgebiete von ADROIT?

ADROIT schlichtet für den Nutzer kostenlos Streitigkeiten auf der Grundlage bewährter Fachkenntnisse in diesem Bereich:

  • Online-Shopping und Online-Bookingplattformen
  • Social-Media-Plattformen und Marketing-Plattformen
  • Crowdfunding und P2P-Kreditplatformen
  • Web3, Defi, NFT und Fintech-Plattformen und -Protokolle
  • Plattformen für Spiele/Gaming, Glücksspiele und Wetten
  • B2B, B2C und P2P Handelsplattformen und Marktplätze